Januar 16, 2021

„Staatskunde“ für Huforthopäden

Einige mögen sich noch wage an den Staatskunde-Unterricht in der Oberstufe oder Lehre erinnern… Heute hat uns MLaw Alexandra Spring von der Stiftung Tier im Recht geholfen, die verstaubten Erinnerungen etwas aufzufrischen.

Denn die gewerbsmässige Hufpflege an Pferden resp. Equiden ist in der Schweiz bewilligungspflichtig, weshalb wir uns mit der schweizerischen Gesetzgebung auseinandersetzen müssen, dürfen und sollen!

«Die Würde und das Wohlergehen des Tieres muss geschützt werden». Dies ist in der Bundesverfassung seit 1992 verankert, im Tierschutzgesetz seit 2008 endlich auch.
Das heisst, dass Tiere nicht im Interesse des Menschen, sondern um ihrer selbst Willen zu achten und zu respektieren sind.
Allerdings schützt die schweizerische Gesetzgebung das Recht auf Leben des Tieres nicht – anders als z.B. in unserem Nachbarland Deutschland…

Es ist verboten, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zuzufügen.

Was heisst das für uns Huforthopäden konkret?
  • Wir binden die Pferde immer an sicheren, rutschfesten Anbindeplätzen und nie am Knotenhalfter an
  • Ruhige, stressfreie Hufbearbeitung: Wir nehmen uns Zeit mit Pferden, die unsicher sind, Mühe beim Aufgeben oder sogar Angst vor der Hufbearbeitung haben – wir fixieren nicht „auf Biegen und Brechen“!
  • Wir geben dem Pferd genügend Pausen, indem es den Huf, den wir gerade bearbeiten, immer wieder abstellen kann
  • Wir führen keine abrupten Stellungsveränderungen durch und achten darauf, dass das Pferd anatomisch korrekt, d.h. passend zu seinem Körper und Biomechanik stehen kann
  • Das Wohl und Wohlbefinden des Pferdes steht an oberster Stelle und wir gehen auf das Lebewesen und Individuum Pferd ein

Wir Hufbearbeiter/-innen sind über unsere kantonale Bewilligung (die wir nach Abschluss der Ausbildung erhalten) verpflichtet, Missstände gegenüber dem Tierwohl zu melden!

 

Die Stiftung Tier im Recht (TIR) setzt sich für das Tierrecht ein

Ziel aller Projekte von Tier im Recht ist es, die Beziehung zwischen Tieren und Menschen in Recht, Ethik und Gesellschaft zu verbessern.

Weitere Informationen, kostenlose Rechtsauskünfte und interessante Publikationen: www.tierimrecht.org

Herzlichen Dank Alexandra Spring für den interessanten und lehrreichen Tag!

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